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Energieeffizienz-Förderprogramm "Eiskalt Entschwenden"des Landkreises

Ab dem 15.07.2024 Förderzuschüsse für Dämmung, Tausch von Heizungspumpen, Kühl- und Gefrierschränken sowie der Anschaffung von Verbrauchsmessgeräten

Das vorliegende Förderprogramm setzt den Fokus auf den Schritt der Entschwendung. Alle Förderschwerpunkte in diesem Förderprogramm zielen darauf ab. 

Veraltete Heizungspumpen und Kühl-und Gefriergeräte zeichnen sich durch hohe Verbräuche und damit durch ineffiziente Nutzung von Energie aus. Aber auch das eigene Messen und Monitoren von Energieverbräuchen- und kosten mit Verbrauchsmessgeräten birgt erfahrungsgemäß ein nicht unerhebliches Entschwendungspotential. In Heizsysteme eingebundene Wärmepufferspeicher minimieren die Taktung und somit Effizienz der Heizung. Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen entschwenden nicht nur Energie, sondern dienen als CO2 Speicher und unterstützen das Schließen von Stoffkreisläufen.

 

Maßnahmen werden im Zeitraum vom 15.07.2024 bis zum 30.04.2026 oder bis zur vollständigen Aufbrauchung der Fördermittel gefördert. Grundsätzlich gilt, dass nur Projektumsetzungen gefördert werden, deren Rechnungsdatum nach Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie liegt.

 

Übersicht der Förderhöhen:

Förderschwerpunkt

 

Förderung

Austausch von Heizungspumpe

 

150 €/Heizungspumpe (Begrenzung auf eine Pumpe je Haushalt)

Austausch von Kühl-und Gefriergeräten

 

200 €/Gerät; 1 Gerät pro Haushalt

Installation von Wärmespeichern in bestehende Heizsysteme

 

500 €/Wärmespeicher (1 Wärmespeicher pro Haushalt oder Gebäude bzw. Heizsystem)

Anschaffung von Verbrauchsmessgeräten und Geräten zur Datenübertragung, - verarbeitung und Visualisierung

 

 

 

Einfache Verbrauchsmessgeräte

 

40 % des Investitionswertes (inkl. Einbau oder z.B. Aufsetzen der Module zur Datenübertra- gung), max. 100.- €/Gerät,

Energiemangement- und Steuerungssysteme

 

40 % des Investitionswertes (inkl. Einbau oder z.B. Aufsetzen der Module zur Datenübertra- gung), max. 400.- €/Gerät

Einbau von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

 

Außenwand, mind. 14 cm, 10 €/m² (max. 2.500 €)

Dach / obere Geschoßdecke, mind. 20 cm, 15 €/m² (max. 2.500 €)

Kellerdecke mind. 6 cm 5 €/m² (max. 500 €)

Die exakten an den Förderzuschuss geknüpften Anforderungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Diese und weitere Details zur Antragsstellung sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden:

www.mainz-bingen.de

Förderrichtlinie

 

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