Balkon-PV: 80 % Förderzuschuss vom Landkreis
Ab dem 15. Oktober 2025 werden im Landkreis Balkon-PV-Anlagen mit 80 % bis zu maximal 1500 € gefördert.
Ab dem 15. Oktober 2025 startet ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von steckerfertigen Photovoltaik-Balkonkraftwerken inklusive Batteriespeicher. Ziel des Programms ist es, Bürgerinnen und Bürger bei der Eigenstromerzeugung zu unterstützen und den Ausbau erneuerbarer Energien im Kreis weiter voranzutreiben.
Gefördert werden Neuanschaffungen von PV-Balkonkraftwerken sowie Kombinationen mit Batteriespeichern mit einem Förderzuschuss von 80 % oder maximal 1500 €. Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte mit Rechnungsdatum ab dem 15. Oktober 2025. Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden. Batteriespeicher werden nur in Verbindung mit einem Balkonkraftwerk bezuschusst.
Die förderfähigen Anlagen müssen den geltenden technischen Normen (z. B. CE, VDE-AR-N 4105) entsprechen und mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Die maximale Einspeiseleistung beträgt 800 W. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen oder Anlagen mit EEG-Vergütung ist ausgeschlossen.
Das Verfahren ist einstufig: Der Antrag wird nach Erwerb und Installation der Anlage gestellt. Da die Fördermittel begrenzt sind, wird eine zeitnahe Antragstellung empfohlen. Eine Kostenerstattung bei Ablehnung ist nicht möglich.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie des Personalausweises, Registrierungsnachweis der Bundesnetzagentur, ggf. Zustimmung des Vermieters, GEK-Auswertung der letzten drei Jahre, Rechnung (ausgestellt ab dem 15.10.2025).
Die Verantwortung für die baulichen und elektrischen Voraussetzungen liegt bei den Antragstellenden. Bei zweckwidriger Nutzung können Fördermittel zurückgefordert werden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Webseite des Landkreises Mainz-Bingen abrufbar.

